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Service-Hotline: 0151 - 55 65 11 00


Steuernummer: 43193/23796 



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Schwarzwaldstrasse 25

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Datenschutz


Daten, die Fahrservice  Alternative freiwillig bekannt gegeben werden, wie Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und andere persönliche Angaben, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfasst und gespeichert. Die von uns erfassten Informationen dienen zur Verbesserung der Services zu unserer Website und können verwendet werden, um über E-Mail oder mit normaler Post Kontakt mit Ihnen aufzunehmen und Sie mit Informationen zu versorgen, die für Sie interessant sein könnten. Die Adress- und eMail-Daten, welche wir im Rahmen von Registrierungen erhalten, werden entgegen Abs.1 jedoch nicht an Dritte weitergeleitet oder offengelegt. Wenn Sie irgendwelche Mitteilungen an  Fahrservice  Alternative senden, sind Sie selbst für deren Inhalt und Informationsgehalt verantwortlich wie auch für deren Genauigkeit und Richtigkeit.


Urheberrecht und Copyright


Die Gestaltung und der Inhalt aller von der Fahrservice  Alternative bereitgestellten Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung der Daten, insbesondere in Drucksachen, elektronischen und anderen Medien bleibt vorbehalten.


AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Geltung der Bedingungen


1. Die Leistungen und Angebote von Fahrservice Alternative erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Fahrservice Alternative sie schriftlich bestätigt.


§ 2. Angebot und Vertragsabschluß


1. Die Angebote von Fahrservice Alternative sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Fahrservice Alternative . Sowohl Angebot als auch Auftragsbestätigung erfolgen schriftlich, fernschriftlich oder per e-Mail.

2. Die Angestellten und Mitarbeiter von Fahrservice Alternative sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


§ 3. Preise


1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten grundsätzlich die Preise im jeweiligen Angebot von Fahrservice Alternative verbunden mit der darauf folgenden schriftlichen Auftragsbestätigung.


2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten die im Rahmen des Auftrages anfallen. Hierzu zählen insbesondere, Parkkosten, Mautgebühren und Nebenkosten, die im Rahmen der Dienstleistung von den Kunden oder beförderten Personen in Auftrag gegeben werden.

3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Your Driver an die in ihren Angeboten genannten Preise zehn Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von Your Driver genannten Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.


§ 4. Stornierungen / Absagen von Teilleistungen


1. Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch nehmen. In diesem Fall berechnet Fahrservice Alternative pauschalierte Stornierungsgebühren in Höhe von:

- bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: 15 % des bestätigten Auftragswertes

- bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50 % des bestätigten Auftragswerteswährend

- 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100 % des bestätigten Auftragswertes

2. Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei Fahrservice Alternative. Stornierungen werden rund um die Uhr entgegengenommen.


§ 5. Leistungszeit / Teilleistungen / Leistungsänderungen


1. Die Leistungszeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen des Auftrages und wird mit Fahrservice Alternative abgestimmt.

2. Fahrservice Alternative zu Teilleistungen berechtigt.

3. Sollte nach Auftragsbeginn feststehen, dass die angeforderte bzw. vertraglich vereinbarte Dienstleistung erheblich von den bestehenden Verträgen abweicht, ist Fahrservice Alternative berechtigt eine Preiskorrektur nach der allgemeinen Preisliste vorzunehmen. Diese kann auch nachträglich gegen Nachweis der geleisteten Stunden erfolgen.



§ 6. Zahlungen


Rechnungen sind 5 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit zwischen den Parteien keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

Die Rechnungen sind ohne Abzug je nach Vereinbarung per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung genannten Bankkonten zahlbar.

Fahrservice Alternative kann vor Beginn der Dienstleistung eine Anzahlung in Höhe von 25% des zu erwartenden Umsatzvolumens verlangen.

Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Fahrservice Alternative über den geforderten Betrag verfügen kann.

Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist Fahrservice Alternative berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

Im Falle des Verzuges ist Fahrservice Alternative darüber hinaus berechtigt, von sämtlichen noch nicht aufgeführten Verträgen zurückzutreten.

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.


§ 7. Haftungsbeschränkung / Verjährung


1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Fahrservice Alternative als auch gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Dienstleistung müssen schriftlich innerhalb eines Kalendermonats nach Beendigung des Auftrages bei Fahrservice Alternative vorliegen.

3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Fahrservice Alternative die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, usw.), auch wenn sie bei Lieferanten von Fahrservice Alternative oder deren Unterlieferanten auftreten, hat Fahrservice Alternative auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Fahrservice Alternative, die vereinbarte Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Sofern es im Verschulden von Fahrservice Alternative liegt, dass verbindlich zugesagte Fristen und Termine nicht eingehalten werden, oder sich Fahrservice Alternative in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in maximaler Höhe des Nettorechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Leistungen.

5. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (z.B. Vermögensschäden durch ausgefallene Promotion- oder Konzerttermine), ist auf die Höhe von 500 € begrenzt.

6. Personenschäden sind durch die KFZ Haftpflicht Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abgedeckt.


§ 8. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners


1. Fahrservice Alternative erhält von dem Auftraggeber alle für die Durchführung des Dienstleistungsvorhabens erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit das Erfordernis dem Vertragspartner bekannt ist.

2. Die Unterlagen, Informationen und Daten müssen Fahrservice Alternative innerhalb einer zumutbaren Zeit in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegen. Fahrservice Alternative ist nicht verpflichtet, die zu übergebenden Unterlagen, Informationen und Daten auf Mängelfreiheit zu überprüfen.


§ 9. Geheimhaltung


1. Fahrservice Alternative wird als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Dritten nicht zugänglich machen, solange und soweit nicht diese Informationen auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber auf die vertrauliche Behandlung schriftlich verzichtet hat, oder er durch gesetzliche Anordnung dazu verpflichtet wird. Für den Auftraggeber gilt gegenüber Fahrservice Alternative eine entsprechende Verpflichtung.

2. Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von Unterlagen, Informationen und Daten, die der Auftraggeber Fahrservice Alternative übergibt, haftet nur der Auftraggeber. Fahrservice Alternative ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Benutzung zu überprüfen. Sollte Fahrservice Alternative aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen, Informationen und Daten von Dritten auf Unterlassung oder auf Schadensersatzansprüche in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber Fahrservice Alternative von allen Ansprüchen frei.


§ 10. Gewährleistung


Sollte eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Fahrservice Alternative ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Fahrservice Alternative kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand fordert.


§ 11. Sonstiges


1. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stand: Oktober 2014